Die Forstbetriebsgemeinschaft Memmingen unterhält über ihr gesamtes Einzugsgebiet verteilt Sammellagerplätze zur Bündelung von Kleinmengen. Der Waldbesitzer kann somit auch Kleinmengen (z.B. bei vereinzeltem Käferbefall) an den Sammellagerplätzen bereitstellen ohne deshalb mit Abschlägen rechnen zu müssen oder gar der Befürchtung, dass das Holz gar nicht abgenommen wird.
Durch Bündelung kann somit erreicht werden, dass es auf der einen Seite für den Käufer rentabel ist einen LKW mit der Abfuhr zu beauftragen, auf der anderen Seite erreicht der Waldbesitzer einen höheren Holzpreis.
Bitte beachten Sie folgende Nutzungsbedingungen:
Beim ABLADEN und AUFLADEN von Rundholz BITTE DRINGEND beachten:
Für hydraulische Stützfüße Unterlegplatten verwenden